§1 Geltungsbereich
Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nich ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§2 Vertragsschluss
I. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, dessen Annahme wir uns vorbehalten.
II. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dessen Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfogt durch unsere entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung.
§3 Leistungsumfang
I. Es werden verschiedene Leistungsarten unterschieden, die den Umfang unserer Leistungspflicht festlegen:
§4 Preise und Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
I. Unsere Preise berechnen sich inklusive Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
II. Unsere Preise schließen Frachtkosten, Zölle, Porto, Versicherungsprämien oder andere Nebenkosten nicht ein. Eine Rücknahme der Verpackung oder die Erstattung der Entsorgungskosten sind ausgeschlossen.
III. Zahlungsbedingung ist ausschließlich Zahlung per Vorkasse.
IV. Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungs- oder Pfandrechte geltend machen.
§5 Lieferzeit und Verzug der Lieferung
Die Lieferfristen werden schriftlich in der Auftragsbestätigung mitgeteilt und können vom gewünschten Liefertermin abweichen.
§6 Behinderung der Auftragsausführung
Wird die Leistungserbringung durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, behindert oder unmöglich macht, so hat der Besteller uns den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
§7 Eigentumsvorbehalt
I. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu deren vollständigen Bezahlung ausdrücklich vor.
II. Der Besteller ist nicht berechtigt, das Vorbehaltsgut weiter zu veräußern oder mit Rechten Dritter zu belasten.
§8 Gewährleistung, Haftung
I. Betrifft der vereinbarte Leistungsumfang gemäß §3 I eine reine Lieferung, gilt folgendes:
Ist der Besteller ein Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers (Gewährleistungsfrist) ein Jahr ab Übergabe der Waren.
Ist der Besteller ein Verbraucher, richtet sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers (Gewährleistungsfrist) nach den gesetzlichen Vorschriften.
II. Der Besteller hat die Waren unverzüglich nach deren Erhalt zu untersuchen und uns etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen bleibt §377 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten unberührt.
IV. Für Mängel der Lieferung oder Leistung haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
Beruht unsere Verpflichtung zu Schadenersatz auf der nur leicht fahrlässigen Verletzung unserer in §3 dargestellten wesentlichen Vertragspflichten, begrenzen wir unsere Schadenersatzhaftung, die unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schade, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Beruht unsere Verpflichtung zu Schadenersatz auf der nur leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Nebenpflichten, schließen wir unsere Schadenersatzhaftung, die unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aus, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
Auf Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz finden die vorstehenden Bestimmung keine Anwendung.
V. Wir bemustern, beschreiben, abbilden oder zeigen Natursteine/Naturprodukte und diese gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Farbe, Dekor, Struktur oder Bearbeitung. Da es sich um Naturprodukte handelt, können Farb- oder Strukturabweichungen, Aderbildungen oder EInschlüsse aufweisen, die materialbedingt und deshalb unverbeidbar sind. Abweichungen von Anschauungsstück und Ware und so genannte Schönheitsfehler (z.B. Farbabweichungen, Adern, geheime Schichten, offene Stellen, Poren, sachgemäße Kittungen, Haarrisse usw.), die in der Natur des Gesteins liegen, bleiben ausdrücklich vorbehalten und stellen ausdrücklich keinen Mangel dar.
§9 Erfüllungsverweigerung und Schadenersatz
Für den Fall, dass wir von dem Vertrag zurücktreten und / oder Schadenersatz verlangen, z.B. weil der Besteller die Erfüllung des Vertrages oder die Annahme der Lieferung ganz oder teilweise verweigert, ist der Besteller verpflichtet 30% der vereinbarten Netto-Auftragssumme der nicht abgenommenen Lieferung als Schadensersatzpauschale zu bezahlen; der Besteller bleibt berechtigt nachzuweisen, das uns kein oder ein nur wesentlich geringerer als der pauschalierte Schaden entstanden ist. Wir bleiben berechtigt nachzuweisen, dass uns ein höherer Schaden entstanden ist. Die Verpflichtung des Bestellers zur Bezahlung bereits erbrachter Lieferungen bleibt dadurch unberührt.
§10 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechlichen Sondervermögens ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Un-Kaufrechts (CISG).
Sollte ein Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden sich in einem solchen Falle auf eine Regelung einigen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am besten entspricht und der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gültig ab 04.11.2014. Ältere Ausführungen verlieren damit Ihre Gültigkeit.